Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Follower

Powered By Blogger

Dienstag, 5. Februar 2013

Kleine Münze - voller Geldbeutel


Wer sich wundert, wieso die Schlagermusik seit Jahrzehnten gleich klingt, wieso ein Lied von Andrea Berg wie das andere klingt und wieso sich vor allem kein Komponist von Schlagermusik große Mühe gibt, Melodien zu erfinden, die mehr als drei Töne haben, hier des Rätsels Lösung: Die kleine Münze im Urheberrecht.

Sie gilt besonders für Werke der Musik und spricht Musikstücken schon einen Schutz nach dem Urheberrecht zu, auch wenn die Musik nicht besonders anspruchsvoll, einzigartig oder abwechslungsreich ist. Wie so oft, wollte der Gesetzgeber auch die Kleinen und Schwachen schützen, diejenigen, die Musik besser als Hobby betrachten sollten, nicht als Berufung. Leider hat der Gesetzgeber den Musikhörer nicht vor dem musikalischen Ergebnis der kleinen Münze geschützt.

Ich meine, die kleine Münze ist willkürlich, ungerecht und regt den Komponisten nicht an, besonders viel Sorgfalt auf seine Komposition zu verwenden. Es gibt sie bereits seit etwa 1920, doch fast 100 Jahre später hält sich der Gesetzgeber an ihr fest wie ein Bergsteiger an seinem Kletterseil.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.