Wer sich wundert, wieso die
Schlagermusik seit Jahrzehnten gleich klingt, wieso ein Lied von
Andrea Berg wie das andere klingt und wieso sich vor allem kein
Komponist von Schlagermusik große Mühe gibt, Melodien zu erfinden,
die mehr als drei Töne haben, hier des Rätsels Lösung:
Die kleine Münze im Urheberrecht.
Sie gilt besonders für Werke der
Musik und spricht Musikstücken schon einen Schutz nach dem
Urheberrecht zu, auch wenn die Musik nicht besonders anspruchsvoll,
einzigartig oder abwechslungsreich ist. Wie so oft, wollte der
Gesetzgeber auch die Kleinen und Schwachen schützen, diejenigen, die
Musik besser als Hobby betrachten sollten, nicht als Berufung.
Leider hat der Gesetzgeber den Musikhörer nicht vor dem
musikalischen Ergebnis der kleinen Münze geschützt.
Ich meine, die
kleine Münze ist willkürlich, ungerecht und regt den Komponisten
nicht an, besonders viel Sorgfalt auf seine Komposition zu verwenden. Es gibt sie bereits seit etwa 1920, doch fast 100 Jahre später hält sich der Gesetzgeber an ihr fest wie ein Bergsteiger an seinem Kletterseil.
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