Der Ton macht die Musik, so ein Sprichwort. Doch stimmt das? Nein! Denn ein Ton ist lediglich eine „durch das Ohr wahrgenommene regelmäßige Schallschwingung“ (Quelle: Brockhaus). Diese Schallschwingung allein macht noch keine Musik. Auch mehrere Töne machen keine Musik. Aus den verschiedenen Tönen lässt sich zwar eine Melodie bilden. Doch erklingen sie nur monoton hintereinander, ist das allenfalls störend - aber keine Musik.
Vielmehr macht der Rhythmus die Musik. Ein bekanntes Beispiel ist der „One Note Samba“ von Antonio Carlos Jobim, er besteht aus lediglich einem Ton. Aber durch den Rhythmus wird daraus Musik. Noch ein Beispiel? Mozarts „Eine kleine Nachtmusik“ ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Rhythmus die Musik macht - nicht der Ton. Ich kann aus gleichen Tönen verschiedene Melodien komponieren, ich muss nur den Rhythmus ändern.
Freitag, 14. Juni 2013
Dienstag, 4. Juni 2013
Zwischen Respekt und Genuss
Der Pianist Krystian Zimerman unterbrach sein Konzert, weil er von einem Zuschauer gefilmt wurde. Zunächst: Respekt. Dafür, dass er konsequent dagegen protestiert hat. Auch dafür, dass er im dunklen Konzertsaal bei voller Konzentration auf sein Spiel überhaupt sehen konnte, dass er gefilmt wird.
Ob Zimerman deswegen Kontakte und Plattenaufnahmen verliert, wie er behauptet, erscheint mir zwar zu weit hergeholt. Denn nur weil es ein Video auf Youtube gibt, verzichtet eine professionelle Plattenfirma nicht auf Musikaufnahmen mit dem Künstler. Ich bevorzuge jedenfalls eine hochwertige Aufnahme und gebe mich nicht zufrieden mit einer verwackelten und rauschenden Bild-Ton-Aufnahme.
Unhöflich und peinlich hingegen ist der Zuschauer, der eine solche Aufnahme macht. Statt das Smartphone zu zücken und ein Video zu drehen wie ein Schaulustiger, der einen Verkehrsunfall filmt, hätte sich der Zuschauer dem Konzert dieses großen Pianisten hingeben sollen. Wer die Möglichkeit hat, Krystian Zimerman zu erleben, täte besser daran, dieses Ereignis zu genießen, statt am Handy zu fingern. Das stört auch die anderen Zuschauer.
Samstag, 1. Juni 2013
Wer schützt unsere Meister?
In Deutschland und in den Ländern, die geistiges Eigentum
schätzen und schützen, besteht das Urheberrecht an einer Komposition bis 70
Jahre nach dem Tod des Komponisten. Für unsere großen Komponisten Bach,
Beethoven, Brahms und Wagner ist das schlecht. Gut dagegen ist das für all die
durchschnittlichen Produzenten elektronischer Konservenmusik, die sich dadurch
dreist an den Werken der Meister vergehen dürfen, ohne dass es ihnen ein Gesetz
verbietet. Denn das Urhebergesetz schützt nicht vor Schindluder. Leider.
Nichts Neues beim Eurovision Song Contest 2013
Da ich den Abend, als der Eurovision Song Contest im
Fernsehen lief, in freier Natur verbracht habe, blieb mir am folgenden Tag nur
die Erkenntnis:
- Deutschland hat sich platziert unter „ferner liefen“
- Meines Wissens haben nur die Künstler aus Frankreich, Finnland und Italien nicht auf Englisch gesungen
- Der Siegertitel aus Dänemark geht nicht ins Ohr, die Interpretin jedoch auf die Nerven.
Eine Frage aber bleibt: Muss man heute durchgeknallt sein, um bei dieser
Veranstaltung zu gewinnen?
Wie dem auch sei, erspart blieb mir diesmal eines: Ich
musste mich nicht darüber ärgern, dass sich die Länder der ehemaligen
Sowjetunion die Punkte untereinander zuschieben. Und kommendes Jahr bleibe ich auch fern.
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