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Samstag, 1. Juni 2013

Wer schützt unsere Meister?

In Deutschland und in den Ländern, die geistiges Eigentum schätzen und schützen, besteht das Urheberrecht an einer Komposition bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Für unsere großen Komponisten Bach, Beethoven, Brahms und Wagner ist das schlecht. Gut dagegen ist das für all die durchschnittlichen Produzenten elektronischer Konservenmusik, die sich dadurch dreist an den Werken der Meister vergehen dürfen, ohne dass es ihnen ein Gesetz verbietet. Denn das Urhebergesetz schützt nicht vor Schindluder. Leider.

So ist es diesen Dilettanten per Gesetz erlaubt, Beethovens 5. Symphonie oder auch Vivaldis „Vier Jahreszeiten“ zu verhunzen. Wir können es nicht ändern. Wir können nur abschalten.

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