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Samstag, 12. März 2011

Benachteiligung von Urhebern gegenüber den Rundfunkanstalten

Völlig unverständlich, wieso eine Urheberabgabe in deutschen Gefängnissen wegfällt, die GEZ-Gebühr aber zu entrichten ist. Der Staat benachteiligt offensichtlich eine Minderheit. Die Lobby der Rundfunkanstalten ist wohl zu mächtig.

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