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Mittwoch, 30. März 2011

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So wichtig das Urheberrecht ist und wie stark der Komponist aus seiner Schöpfung die Früchte ernten soll: Es kann nicht angehen, dass Komponisten erst nach etlichen Jahren merken, dass ihre Komposition von anderen Musikern in mehr oder weniger ähnlicher Form verwendet und verwertet wird. Zwei prominente Beispiele sind "Still Got The Blues" von Gary Moore, im Original wohl "Nordrach" von Jürgen Winter sowie "Down Under" der australischen Band Men At Work, das im Original "Kookaburra Sits In The Old Gum Tree" heißt.

Im Fall von "Still Got The Blues" ist Winter erst nach zehn Jahren eingefallen, dass der Titel von ihm stammt. Von einem Profi-Musiker kann man erwarten, dass er die musikalische Einöde meidet und gerade einen Welthit wie "Still Got The Blues" bereits 1990 kannte. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass sich Jürgen Winter an der Popularität von Gary Moore und dessen gelungener Interpretation sowie seinem wesentlich besseren Gitarrenspiel bereichern wollte. Der Erfolg, den Winter mit seiner Band Jud's Gallery nie hatte, gelang Gary Moore.

Ganze 28 Jahre hat es sogar bei "Down Under" gedauert, bis festgestellt wurde, dass die Melodie des Songs geklaut sein soll. Die Urheberin selbst, eine gewisse Marion Sinclar, die 1988 verstarb, hatte das nicht gemerkt, obwohl sie den Song kannte. Erst der Verlag, der 1990 die Rechte an dem Song erwarb, erhob Plagiatsvorwürfe, allerdings erst 18 Jahre später.

An dieser Stelle soll auch einmal eine Lanze gebrochen werden für die Verwender fremder Werke, ob diese den geistigen Diebstahl nun bewusst oder unbewusst begangen haben. Es gibt im Rechtsverkehr unzählige Fälle von Fristverstreichungen, wieso nicht auch im Urheberrecht bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Unachtsamkeit des Urhebers?

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